Das Ende ist nahe,
… aber es besteht kein Anlass zur Sorge sondern zum Handeln
Für ein Gemeinlabor können rechtliche Vorgaben gelten, die denen von Prüfeinrichtungen, Forschungseinrichtungen oder Herstellungsbetrieben entsprechen. Dieser Beitrag rechtet sich zunächst an Prüfeinrichtungen, aber er kann ebenfalls für Einrichtungen / Laboratorien wertvoll sein, die dem Guide „Qualitätssicherung in Forschung und Entwicklung“ folgen. Speziell zu letzterem Thema befindet sich eine umfangreiche Dokumentensammlung in Vorbereitung, denn hier fehlen aktuelle und belastbare/benutzbare Vorgaben.
Die novellierte DIN 17025 bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Die erhoffte Verschelzung mit der „Guten LaborPraxis“ entfiel. Stattdessen kam es zu einer Weiterentwicklung, die aber mit der Einführung der Forderung zur Handhabung von Risiken und Chancen auch wesentliche, neue Aspekte in die DIN 17025 einbringt. Eine vollständige Umsetzung entsprechend der „DIN ISO 31000 Risikomanagement – Grundsätze und Leitlinien“ wird jedoch (noch) nicht gefordert. Auch ein Blick in den Annex 20 der Guten Herstellungspraxis (GMP) hilft bei der Umsetzung eines wirksamen Managements von Risiken und Chancen. Vertraulichkeit und Unabhängigkeit widmet die Neufassung der DIN 17025 einen ganzen Abschnitt unmittelbar im Anschluss an die Definition an die Teil geänderten Begrifflichkeiten und verleiht dadurch der Vertraulichkeit und Unabhängigkeit quasi den Status einer Präambel einer Satzung. Insbesondere mit Blick auch Kommunikation und EDV sollte dies zu einer neuen, dem aktuellen Sicherheitsstatus angepassten Sehweise führen. Eine kurze Zusammenfassung bietet die folgend verlinkte Präsentation.